II. Nachtragssatzung


zur Satzung der Stadt Büdelsdorf

über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von

Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Spielgerätesteuersatzung)



Aufgrund des § 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (Gemeindeordnung) sowie der §§ 1, 2 und 3 des Kommunalabgabengesetzes des Landes Schleswig-Holstein, beide in der jeweils geltenden Fassung, wird nach Beschlussfassung durch die Stadtvertretung vom 13.12.2007 folgende II. Nachtragssatzung erlassen:



Art. 1


Die Satzung der Stadt Büdelsdorf über die Erhebung einer Vergnügungssteuer für das Halten von Spiel- und Geschicklichkeitsgeräten (Spielgerätesteuersatzung) vom 05.12.2005 in der Fassung der I. Nachtragssatzung vom 07.07.2006 wird wie folgt geändert:


In § 6 Abs. 5 werden die Worte „Inkrafttreten der Satzungsänderung“ durch die Worte „Bekanntmachung der Satzung“ ersetzt.



Art. 2


Diese Nachtragssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.1997 in Kraft.



Büdelsdorf, den 04.01.2008



gez. L.S.


(H e i n)

Bürgermeister



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